KLUG FINANZIERT / WOHNBAUFöRDERUNG

Staatliche Darlehen und Zuschüsse, deren Vergabe an bestimmte Auflagen gebunden sind. Anspruchsberechtigt sind volljährige, österreichische Staatsbürger, die beabsichtigen, die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung ihrer dauernden Wohnbedürfnisse zu verwenden, und die eine bestimmte Einkommensobergrenze nicht überschreiten.

Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, der Ein-, Um-, Zu- oder Dachgeschossausbau, die Fertigstellung eines Rohbaus, der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, der Einbau von alternativen Energiegewinnungsanlagen oder Anschluss an die Fernwärme und die Sanierung von Haus oder Wohnung.

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Ihr persönlicher Kontakt Christian Coufal Mobil: +43 (0) 676 750 30 78
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